Nach Paragraph 40 BetrVG hat der Arbeitgeber die für den Betriebsrat entstehenden Kosten zu tragen; er hat auch die sachlichen Mittel ( z.B. Kommentar, Fachliteratur) zur Verfügung zu stellen. Welche Literatur ist zu bezahlen? Das BAG in seinem Urteil 7 ABR 37/94 vom 25.1.95 gibt dazu u.a. Auskunft.


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    Titel :

    Der Arbeitgeber muß für Fachliteratur zahlen


    Untertitel :

    Betriebsrat / Bereitstellung von Sachmitteln



    Erschienen in:

    Handelsblatt ; 93 ; 19


    Erscheinungsdatum :

    1995-05-15


    Format / Umfang :

    1 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch