Nach Paragraph 40 BetrVG hat der Arbeitgeber die für den Betriebsrat entstehenden Kosten zu tragen; er hat auch die sachlichen Mittel ( z.B. Kommentar, Fachliteratur) zur Verfügung zu stellen. Welche Literatur ist zu bezahlen? Das BAG in seinem Urteil 7 ABR 37/94 vom 25.1.95 gibt dazu u.a. Auskunft.
Der Arbeitgeber muß für Fachliteratur zahlen
Betriebsrat / Bereitstellung von Sachmitteln
Handelsblatt ; 93 ; 19
1995-05-15
1 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
IuD Bahn | 2003
|Online Contents | 2003
|Wer nichts unternimmt, muss zahlen
IuD Bahn | 2005
|Unfälle mit Tieren: Wann die Versicherung zahlen muss
Online Contents | 1994
Kommt Deckelung der Trassenpreise?/Wer bummelt, muss mehr zahlen
IuD Bahn | 2007
|