Es wird eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum Thema "Outsourcing" rechtlich gewürdigt. Die Konsequenzen, die outsourcende Unternehmer aus dem Urteil ziehen sollten, werden erläutert. Um rechtliche Probleme und damit teure Arbeitsgerichtsprozesse zu vermeiden, sollte der Betriebsrat eines Unternehmens über geplante Outsourcingprojekte nach § 80 Abs. 2 BetrVG oder bei einem Wirtschaftsausschuß gemäß § 106 Abs. BetrVG rechtzeitig unterrichtet werden.
Richterspruch made in Den Haag
Business Computing ; 6 ; 50-52
1995-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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