Das im Jahr 1994 wirksam gewordene Beschäftigtenschutzgesetz (Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz) bedarf auch der Betrachtung hinsichtlich der Beteiligungsrechte der Personalräte und der dienststellenbezogenen Regelungsmöglichkeiten. Die Hinweise des neuen Gesetzes sind im Zusammenhang mit dem BPersVG - Regelung der Ordnung in der Dienststelle - zu sehen. Dabei geht es um die Ahndung von Verstößen, die Abmahnung und vorbeugende Schutzmaßnahmen.
Mitbestimmung: Beschäftigten-Schutzgesetz und Personalratsbeteiligung
Personalrat ; 12 , 7 ; 276-282
1995-01-01
7 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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