Die Probleme, die bei der Übertragung der Mitarbeiter eines Unternehmens bei Realisierung eines Outsourcing-Projektes entstehen, werden beschrieben. Im Normalfall gehen die Mitarbeiter der outgesourcten Betriebseinheit nach § 613 Bürgerliches Gesetzbuch automatisch mit allen Rechten und Pflichten auf das outsourcende Unternehmen über. Es wird darauf hingewiesen, daß bei der Übertragung die Einbeziehung des Betriebsrates eine gewisse Sicherheit bringt.
Die Übertragung von Personal gestaltet sich häufig diffizil
Computerwoche ; 22 , 19 ; 42-43
1995-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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