Die sogenannte Öko-Audit-Verordnung der Europäischen Gemeinschaft (EG) empfiehlt allen gewerblichen Unternehmen, Umweltziele zu definieren, über ein entsprechendes Management durchzusetzen und sich dann einer freiwilligen Prüfung zu unterziehen. Ein deutsches Ausführungsgesetz sieht vor, daß diese EG-Verordnung auch bei Verkehrsunternehmen angewendet werden kann. Betriebswirtschaftliche Vorteile sind kurzfristig nicht zu erwarten, jedoch wird der Markt ein für jedermann sichtbares Umweltmanagement längerfristig honorieren. Die Aufnahme von Eisenbahnen und Fluglinien in die Öko-Audit ist bereits vorgesehen.
Öko-Audit für Speditionen?
Umweltschutz auf dem Prüfstand
Spediteur ; 43 , 4 ; 97-98
1995-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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