Die 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) legt verbindliche Grenzwerte und das Immissionsprognoseverfahren für Neubau oder Änderung eines Schienenverkehrsweges fest. Anwohner können klagen, wenn der rechtlich verbindliche Planungsrahmen unterlaufen wird. Immissionsgrenzwerte, Rechenverfahren, Einfluß der Fahrplansituation und Schallschutzmaßnahmen sind ausführlich erläutert.


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    Titel :

    Luftschallimmissionen bei Stadtbahnanlagen des ÖPNV


    Untertitel :

    Beurteilung und Prognose entsprechend den Festlegungen der Verkehrslärmschutzverordnung


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Verkehr und Technik ; 48 , 3 ; 75-76, 78, 80-84


    Erscheinungsdatum :

    1995-01-01


    Format / Umfang :

    10 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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