Die 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) legt verbindliche Grenzwerte und das Immissionsprognoseverfahren für Neubau oder Änderung eines Schienenverkehrsweges fest. Anwohner können klagen, wenn der rechtlich verbindliche Planungsrahmen unterlaufen wird. Immissionsgrenzwerte, Rechenverfahren, Einfluß der Fahrplansituation und Schallschutzmaßnahmen sind ausführlich erläutert.
Luftschallimmissionen bei Stadtbahnanlagen des ÖPNV
Beurteilung und Prognose entsprechend den Festlegungen der Verkehrslärmschutzverordnung
Verkehr und Technik ; 48 , 3 ; 75-76, 78, 80-84
1995-01-01
10 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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ÖPNV: ÖPNV-Reform am Scheideweg
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