Mit Inkrafttreten des Pflegeversicherungsgesetzes zum 01.01. 1995 wurden auch alle Personen, die Anspruch auf Beihilfe bei Pflegebedürftigkeit nach beamtenrechtlichen Grundsätzen haben, zum Abschluß eines privaten Pflegeversicherungsvertrages verpflichtet. In einem Überblick werden die Rahmenbedingungen dieser privaten Pflegeversicherung und die Grundsätze der Beitragsbemessungssätze, aber auch die Regelungen über die Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für Pflegepersonen - dazu gehören auch wegen Pflegetätigkeiten ganz oder teilweise beurlaubte Beamte - dargestellt und erläutert.
Pflegeversicherung - Besonderheiten für Beamte
Zeitschrift Beamtenrecht ; 43 , 11 ; 335-339
1995-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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