Für Arbeitnehmer wichtige Unterlage für eine neue Bewerbung, für den neuen Arbeitgeber dient das Zeugnis der Unterrichtung. Dem Arbeitnehmer gibt das Zeugnis weiterhin Auskunft darüber, wie seine Leistungen beurteilt werden. Auf ein Arbeitszeugnis besteht ein gesetzlicher Anspruch. Kann durch tarifliche Bestimmungen ergänzt werden. Den Anspruch begründet einzig und allein ein Arbeitsverhältnis. Dauer und Art des Arbeitsverhältnisses ist ebenso unerheblich, wie die Art der Beendigung. Zeugnis nur dann ordnungsgemäß, wenn es auf Geschäftspapier geschrieben ist. Das Zeugnis muß wahr sein. Es muß alle wesentlichen Tatsachen und Bewertungen enthalten, die für die Gesamtstruktur von Bedeutung sind.


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    Titel :

    Rund um das Arbeitszeugni



    Erschienen in:

    Arbeit und Arbeitsrecht ; 49 , 8 ; 230-232


    Erscheinungsdatum :

    1994-01-01


    Format / Umfang :

    3 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch





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