Interview mit dem Stuttgarter Fachanwalt Bauer: Was ist bei Kündigung und Aufhebungsvertrag zu beachten? U.a.: Ein Drittel aller Kündigungen sind unwirksam, weil sie gegen gesetzliche und tarifliche Vorschriften verstoßen (z.B. Fehlen eines gesetzlich erforderlichen Kündigungsgrundes). Aufhebungsvertrag kann auch mündlich geschlossen werden. Über die sogen. Erledigungsklausel in Aufhebungsverträgen kann der Arbeitsnehmer auch nach Abschluß gegenüber dem Betrieb noch z.B. betriebliche Altersversorgung u.a. erwirken.
"Leiche im Keller"
Der Stuttgarter Fachanwalt Jobst-Hubertus Bauer darüber, was bei Kündigung und Aufhebungsvertrag zu beachten ist.
Wirtschaftswoche ; 48 , 21 ; 82-84
1994-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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