Hier: Wirtschaftsführung (§ 16-19), Liegenschaften (§ 20-25a) , Anwendung von Vorschriften auf ausgegliederte Gesellschaften (§ 26-28), Auflösung des Bundeseisenbahnvermögens (§ 29). Artikel 2: Gründungsgesetz der DB AG: Grundsatz ist, daß private Initiative Vorrang vor staatlicher Zuständigkeit hat, Förderung der Wirtschaftlichkeit und sozialen Sicherheit. Entlastung des Bundeshaushalts. DB AG wird in spätestens 5 Jahren in vier oder mehr AG neu gegliedert. Pflichten des Bundes im Fahrwegbereich. Vermögensmäßige Ausgliederung des Unternehmerischen Bereichs. Überleitung des Personals (Regelungen für Beamte, Angestellte, Arbeiter, Auszubildende) . Arbeitsrechtsverhältnis neu geregelt. Tabelle Aufsichtsrat. Eintrag in Handelsregister.


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    Titel :

    Das Eisenbahnneuordnungsgesetz


    Untertitel :

    Deutschland revolutioniert die Bahn


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Deine Bahn ; 22 , 3 ; 136-140


    Erscheinungsdatum :

    1994-01-01


    Format / Umfang :

    5 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch