Bundeskabinett hat Neufassung der Gefahrstoffverordnung mit Maßgaben des Bundesrates beschlossen. EG-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt; Ausstieg aus krebserzeugendem Asbest festgelegt. "Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen" als Arbeitsschutzvorschrift mit Schwerpunkt Hersteller- und Verwenderbetrieb konzipiert. Verordnung in neun Abschnitte unterteilt, sechs Anhänge zugeordnet. Technische Regeln für Gefahrenstoffe im Bundesarbeitsblatt veröffentlicht. Unterschieden wird zwischen Kennzeichnungsvorschriften für Inverkehrbringen und Betriebsvorschriften für Arbeitgeber. Eingestufte gefährliche Stoffe im Bundesanzeiger abgedruckt.
Neue Gefahrstoffverordnung
Arbeitsrecht im Betrieb ; 15 , 2 ; 77-80
1994-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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