Mit der Einführung eines neuen Sozialversicherungszweiges wird das soziale Netz zum Nutzen aller enger geknüpft. Die Trägerschaft liegt bei Pflegekasen und privaten Pflegeversicherungen. Für Beamte gilt der Grundsatz, daß Beihilfeberechtigung zur Pflichtversicherung in der gesetzlichen Pflegeversicherung führt. Private Versicherer sind bei Nichtabschluß zur Meldung verpflichtet.


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    Titel :

    Die soziale Pflegeversicherung - Eine Übersicht über den neuen Zweig in der Sozialversicherung



    Erschienen in:

    Personalvertretung ; 37 , 10 ; 451-463


    Erscheinungsdatum :

    1994-01-01


    Format / Umfang :

    13 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch