In der gesetzlichen Sozialversicherung wie in der beamtenrechtlichen Altersversorgung sollen jeweils spezifische Regelungen dem Ausgleich von Versorgungslücken dienen, die durch Zeiten einer Kindererziehung bedingt sind. Die in den beiden unterschiedlichen Versorgungssystemen jeweils geltenden Regelungen werden dargestellt und in ihren Auswirkungen erläutert; auf systembedingte Mängel, die aus einer Übernahme systemfremder Elemente herrühren können, und die auch entsprechenden Verwaltungsaufwand bedingen, wird hingewiesen.
Ausgleich kindererziehungsbedingter Lücken in der Altersversorgung
Zeitschrift für Beamtenrecht ; 42 , 2 ; 33 - 45
1994-01-01
13 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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