Die NS will mit den Zugtaxis in 250 Gemeinden ab 01.01.94 Behinderte von "Tür zu Tür" befördern. Die zentrale Koordinierungsstelle organisiert den Ablauf. Das Gesetz über die Sorgepflicht gegenüber den Behinderten sichert eine Kilometervergütung zu, die 300 000 Menschen zugute kommt. Die Gemeinden sehen einen Verkehrsaufschwung, wie bei Linientaxis. Die Taxis werden für die Beförderung von Rollstühlen eingerichtet. Noch ungeklärt ist die Verantwortlichkeit beim umsteigen. Voranmeldungen bei der NS (24 h vor der Beförderung).


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    Titel :

    Treintaxi voor gehandicapten


    Weitere Titelangaben:

    Zugtaxi für Behinderte



    Erschienen in:

    Koppeling ; 32 , 1330 ; 1


    Erscheinungsdatum :

    1993-01-01


    Format / Umfang :

    1 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Niederländisch