Nach den Bestimmungen der Gefahrgutverordnung Eisenbahn (GGVE) ist die Bundesbahn zur Zeit noch ihre eigene Überwachungsbehörde für den Gefahrguttransport. Die Überprüfung von 38 000 Gefahrgutsendungen im Wagenladungsund im Kleingutverkehr hat bei 17 % der Sendungen Beanstandungen ergeben. Soweit sie von der Eisenbahn zu vertreten waren, steht die Bundesbahn gegenüber den europäischen Partnerbahnen mit 7 % noch sehr gut da. Ziel ist es, unter 5 % zu kommen. Die vom Absender zu verantwortenden Mängel bestehen meist in fehlenden Frachtbriefangaben und sonstigen Verstößen gegen die GGVE-Vorschriften.


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    Titel :

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    Untertitel :

    Behördliche Überwachung



    Erschienen in:

    Gefährliche Ladung ; 38 , 11 ; 557, 559-560


    Erscheinungsdatum :

    1993-01-01


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch