Regelungen für Lieferung, Prüfung, Ausführung, Abnahme und Abrechnung vertraglicher Leistungen für Füllen von Rissen und Hohlräumen durch Injektion oder Tränkung in Brücken, Tunneln, sonstigen Ingenieurbauwerken.
ZTV-RISS 93 - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für das Füllen von Rissen in Betonteilen
Verkehrsblatt-Dokument B 5237
1993-01-01
32 pages
Standard
Deutsch
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