Das am 1.1.2015 in Kraft tretende Mindestlohngesetz (MiLoG) sieht einen flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde vor. Die Autoren weisen jedoch darauf hin, dass es zahlreiche Ausnahmen von dieser neuen Regel geben wird, da Kinder und Jugendliche sowie bestimmte Langzeitarbeitslose vom persönlichen Anwendungsbereich ausgenommen sind und die verschiedenen Übergangsregelungen teilweise noch bis Ende 2017 gelten. Sodann befasst sich der Beitrag mit einigen Problemen, die das MiLoG voraussichtlich in der Rechtspraxis aufwerfen wird. Dabei handelt es sich unter anderem um die Auswirkungen des Mindestlohns auf Stücklohnvereinbarungen, die Anrechnung von Zulagen und anderen Sonderzahlungen und die Folgen des neuen Gesetzes für bestehende Verträge. Abschließend folgt ein kurzer Überblick über die mit dem MiLoG einhergehenden Pflichten des Arbeitgebers (Zusammenarbeit mit Behörden, Dokumentation usw.) und die möglichen Sanktionen.
Mindestlohngesetz - der große Wurf?
Der Betrieb ; 67 , 33 ; 1866-1871
2014-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Arbeitnehmer , Lohn , Arbeitgeber , Vergütung , Gesetz
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