Der Gesetzesentwurf des Eisenbahnregulierungsgesetzes (ERegG) mit den Schwerpunkten: Stärkung des Wettbewerbs und Effizienzsteigerung im Eisenbahnsektor wurde im Juli 2013 vom Bundesrat abgelehnt. Der Eisenbahnsektor wird also weiterhin nach den regulierungsrechtlichen Vorschriften des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) und der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung (EIBV) behandelt. Auch die Werkstätten der Bahntechnikhersteller sind somit der Eisenbahninfrastruktur zugeordnet und der Regulierung unterworfen. Die Autoren diskutieren, nachdem sie die rechtlichen und politischen Hintergründe sowie das Wartungs- und Instandhaltungsgeschäft in Deutschland beschrieben haben, die Folgen und die Gefahr der Überregulierung. Denn Wartungseinrichtungen bzw. Werkstätten sollten nur dann der Regulierung unterliegen, wenn dies aus Wettbewerbsgesichtspunkten tatsächlich erforderlich ist, sprich nur solche Märkte sind zu regulieren, bei denen nachgewiesener Maßen kein Wettbewerb besteht. Das Wartungs- und Instandhaltungsgeschäft ist ein seit Jahren im Wachstum befindlicher harter Wettbewerbsmarkt, der schon lange nicht mehr nur von der DB AG beherrscht wird.


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    Titel :

    Zurück auf Los - die Regulierung von Werkstätten als Kollateralschaden?


    Weitere Titelangaben:

    Back to square one - Regulation of maintenance facilities as collateral damage?



    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    2014-01-01


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch