Insbesondere an den Schnittstellen zu elektronischen Stellwerken, die weitestgehend aus Betriebszentralen heraus bedient werden, bietet der Zugleitbetrieb effiziente Möglichkeiten einer wirtschaftlichen Betriebsführung. Bei Strecken jedoch, die einen schwachen Verkehr aufweisen, ist der Zugleitbetrieb, der dem Wesen nach für einen Mehrzugbetrieb konzipiert wurde, zu aufwendig. Im Zugleitbetrieb geben Zugpersonal und Zugleiter untereinander Zuglaufmeldungen ab, damit die Zugfolge mehrerer Züge auf der Strecke geregelt (Disposition) und gesichert ist (Folgefahr- und Gegenfahrschutz). Was passiert jedoch, wenn auf einer Strecke immer nur ein Zug verkehrt, der zwischen einem die Strecke begrenzenden Bahnhof und dem Endpunkt der Strecke (Haltepunkt) pendelt, wie es z. B. bei einer Bergbahn vorkommt, die zwischen Tal und Gipfelstation pendelt. Solche Strecken nennt man Stickstrecken. Der Beitrag erläutert zunächst die Zugfolgesicherung, die in § 39 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) geregelt ist und beschreibt, welche Regeln für den Betrieb auf Strecken mit Stickstreckenblock zu beachten sind (Entwurf des Moduls 408.0487) und welche Besonderheiten gelten.


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    Titel :

    Betriebliche Regeln für Strecken mit Stichstreckenblock


    Untertitel :

    Neu in Ril 408: der "Ein-Zug-Betrieb"


    Beteiligte:
    Ender, Dirk H. (Autor:in)

    Erschienen in:

    Deine Bahn ; 41 , 7 ; 48-53


    Erscheinungsdatum :

    2013-01-01


    Format / Umfang :

    6 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch






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