Ausschließlich zur Verwaltung des in Deutschland teilweise noch bestehenden Branntweinmonopols ist die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (BfB), eine in Offenbach am Main ansässige Bundesbehörde zuständig. Sie ist dazu verpflichtet, den von landwirtschaftlichen Brennereien produzierten Agraralkohol abzunehmen, reinigen zu lassen und zu vertreiben. Die BfB besitzt zahlreiche Schienenfahrzeuge und ist laut Branntweinmonopolgesetz dazu verpflichtet, für den kostenfreien Transport ebenfalls kostenfrei Versandgefäße - beim Schienentransport auffällig grün lackierte Eisenbahnkesselwagen - zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der Schließung zahlreicher Güterverkehrsstellen und des Rückgangs an Rohalkohol-Abnahmemengen haben in den vergangenen Jahren nur noch wenige Güterverkehrsstellen Wagenladungen der BfB in Empfang genommen. Die Beihilfen-Ausnahmregelungen für Agraralkohol in Deutschland werden nach einer EU-Verordnung in den nächsten Jahren auslaufen und das Branntweinmonopol spätestens bis zum 30. September 2017 abgeschafft werden. Die 2012/2013 stark reduzierten Abhnahmemengen führten dazu, dass der Transport 2013 ausschließlich über die Straße stattfand. Der Schienengüterverkehr des BfB mit den grünen Kesselwagen wird eingestellt und die Fahrzeuge zum Teil an Museumsbahn-Vereine verkauft oder verschrottet.
Abschied vom Alkohol
BfB ohne Schienenverkehr
Eisenbahn-Kurier ; 48 , 4 ; 58-61
2013-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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