Knapp 40 Jahre nach dem Inkrafttreten des Betriebsrentengesetzes stellt sich die Frage, bei welchen Regelungen in älteren Versorgungsordnungen im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung bzw. eine geänderte Gesetzeslage Anpassungsbedarf besteht. Insbesondere bei den Teilnahmevoraussetzungen, die häufig ältere Arbeitnehmer oder befristet bzw. geringfügig Beschäftigte ausschließen, und den Wartezeiten, die an eine bestimmte Betriebszugehörigkeit oder ein Mindestalter anknüpfen, sind die heutigen Diskriminierungsverbote zu beachten. Gesetzesänderungen können sich außerdem zum Beispiel darauf auswirken, wie eine vereinbarte Altersgrenze von 65 Jahren oder der Begriff der Invalidität ausgelegt werden. In der Hinterbliebenenversorgung ist zu überprüfen, unter welchen Voraussetzungen eine Kürzung bzw. ein Anspruchsausschluss bei einem großen Altersabstand zwischen den Ehepartnern oder einer späten Heirat bzw. der späten Geburt von Kindern heute noch wirksam ist.
40 Jahre Betriebsrentengesetz - Versorgungsordnungen im Unternehmen auf aktuellem Stand
Anpassungs- und Änderungsbedarf in älteren Versorgungsordnungen
Der Betrieb ; 66 , 22 ; 1234-1238
2013-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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