Setzt ein Spediteur für die Ausführung der Beförderungsaufträge seiner Kunden Subunternehmer ein, so finden sich in diesen Verträgen häufig sog. Kundenschutzklauseln, nach denen es dem Subunternehmer untersagt ist, Kunden des Spediteurs abzuwerben. Im Rahmen der Überprüfung der Wirksamkeit derartiger Klauseln ist eine Interessenabwägung vorzunehmen, bei der sich letztlich das Recht des Subunternehmers auf freie Berufsausübung und das Recht des Spediteurs auf Schutz seiner Kundenbeziehungen gegenüberstehen. Das hat zur Folge, dass zunächst eine schutzwürdige Kundenbeziehung erforderlich ist, was z. B. bedeutet, dass diese gefestigt sein muss und dass der Kunde nicht zugleich bereits Kunde des Subunternehmers sein darf. Weiterhin setzt die Wirksamkeit einer Kundenschutzklausel dann voraus, dass die vereinbarten Beschränkungen nicht unangemessen sind (z. B. hinsichtlich ihrer räumlichen und zeitlichen Geltung oder der Höhe einer bei Zuwiderhandlungen anfallenden Vertragsstrafe).
Kundenschutzklauseln in transportrechtlichen Regelwerken
Transportrecht ; 36 , 4 ; 146-155
2013-01-01
10 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Subunternehmen , Kunde , Wettbewerb , Spedition , Vertrag , Transportrecht
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