Es wird der derzeitige unbefriedigende Zustand bei der Zulassung von Gleisbaumaschinen in Europa dargestellt. Das drückt sich z. B. darin aus, dass es für ein Bahnbauunternehmen fast unmöglich ist, mit seinen national zugelassenen Maschinen über die Grenzen seines Heimatlandes hinweg tätig zu werden. Der Grund für diesen Zustand ist in der gleichzeitigen Anwendung unterschiedlicher europäischer und nationaler Regelwerke zu suchen. Es wird aber auch dargestellt, dass im europäischen Maßstab für Gleisbaumaschinen eine Vielzahl von EU-Normen zu beachten ist, dass diese Maschinen sowohl den "Eisenbahndirektiven" (Interoperabilität und Sicherheit) als auch der Maschinendirektive zu entsprechen haben. Die EN 14133 fixiert zwar die Anforderungen an die Maschinen, hat aber keinen verpflichtenden Charakter. Daraus resultieren unterschiedliche Verfahrensweisen in den einzelnen Ländern, wie für die Schweiz, Italien, Belgien, Deutschland, Großbritannien, Österreich und Frankreich gezeigt wird. Es werden Vorstellungen zur Vereinfachung des Zulasssungsprozesses dargelegt.
Zulassung von Gleisbaumaschinen in Europa
Eisenbahn Ingenieur Kalender ; 127-132, 134-139
2013-01-01
13 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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