Die DB AG legte ab Januar 2012 neue Lieferbedingungen für Betonschwellen fest, die in dem DB-Standard (DBS) 918 143 zusammengefasst sind. Sie beziehen sich auf Zement, Beton und Herstellungsprozess der Schwellen. Diese neuen Anforderungen werden aus der Sicht eines Herstellers (Durtrack GmbH Möllenhagen) zunächst im einzelnen benannt und dann an Hand von Versuchs- und Messergebnissen einer kritischen Bewertung unterzogen. Nach Ansicht des Herstellers "werden sinnvolle, aber auch fragwürdige und erklärungsbedürftige Forderungen gestellt." Sie beziehen sich vorrangig auf neue Zemente ("N"-Zement an Stelle des bisher verwendeten "R"-Zements, ausgewählt wurde die Zementsorte L 52,5 N) und die damit zu erzielende Vorspann- und Normdruckfestigkeit. Die Betonmerkmale vor und nach Januar 2012 sind tabellarisch zusammengefasst. Aus diesen Angaben und einer textlichen Einschätzung geht hervor, dass die in der DBS 918 143 geforderten Parameter eingehalten werden können, jedoch wird für die "Wiederaufnahme des Dialogs zwischen EIU, Wissenschaft und Herstellern" plädiert.
Neue technische Lieferbedingungen der DB AG für Spannbetonschwellen
Eisenbahn Ingenieur Kalender ; 82-86, 88-99
2013-01-01
18 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Prüfverfahren , Konzernrichtlinie , Spannbeton , Festigkeit , Betonschwelle , Zement , DB AG , DIN-Norm
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