In Werkstätten der Bahn sind viele Arbeitsverfahren nicht ohne den Einsatz von Wärme oder Feuer durchführbar. Wenn aus irgendwelchen Gründen ein Feuer außer Kontrolle gerät und einen Brand auslöst, muss schnell gehandelt werden. Daher sind in Werkstätten Brandschutz- und Unfallverhütungsmaßnahmen zu beachten. Maßnahmen zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Mitarbeiter sind vom Unternehmer entsprechend der Art der Arbeitsstätte, der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz und § 22 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (GUV-V A1) zu treffen. Entstehungsbrände können mitunter noch mit eigenen Mitteln gelöscht werden, jedoch hat die Rettung der Personen Vorrang vor Löschversuchen. Statt eine Erstbrandbekämpfung vorzunehmen, wird empfohlen, die Rauchgasausbreitung durch Schließen der Tür zum Brandraum zu verhindern. Der Autor erläutert im vorliegenden Beitrag Fachbegriffe aus dem Bereich Brandschutz, wie Branschutzhelfer, Evakuierungshelfer und Feuerlöscher/Mittel zur Brandbekämpfung sowie das richtige Verhalten im Notfall.
Brandschutz in Werkstätten
BahnPraxis W ; 2 ; 3-6
2012-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Brandschutz , Brand , Unfallverhütung , Notfall , Rettungswesen , Werkstatt , Brandbekämpfung , Arbeitsschutzrecht , DB
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