Die Überarbeitung (Recast) des ersten EU-Eisenbahnpakets ist unter Dach und Fach. Als Eisenbahnpakete werden die Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft zur Schaffung des gemeinsamen Marktes für Eisenbahnleistungen bezeichnet. Sie regeln den Übergang von einem System der Staatsbahnen, die in nationalen Netzen tätig sind, zu einem auch für Wettbewerber offenen europäischen Bahnmarkt - regeln also den Zugang zum Markt, die Zulassung der Eisenbahnunternehmen sowie die diskriminierungsfreie Behandlung aller Bahnen bei der Zuteilung sogenannter Fahrplantrassen. Das erste Eisenbahnpaket besteht aus den drei Richtlinien 2001/12/EG, 2001/13/EG und 2001/14/EG, die durch den Recast zusammengefasst werden sollen. Die Aufsichtsbehörden werden gestärkt, die Quersubventionierung von Verkehrsunternehmen durch Infrastrukturbetreiber wird möglicherweise etwas erschwert, und die Planungsspielräume der Netzbetreiber werden vergrößert. Auf dem Weg hin zu einem effizienten und offenen Eisenbahnmarkt, der ohne Subventionen konkurrenzfähig ist, hat die EU jedoch keine nennenswerte Strecke zurückgelegt. Die zentrale Frage, wie unabhängig das Netz sein muss, wurde verschoben.
Bahn frei! Die Eu bringt nach langem Ringen die Reform des ersten Eisenbahnpakets auf den Weg und stärkt die Rolle der nationalen Aufsichtsbehörden/Das Stichpunkt: Eisenbahnpaket/Große Mühe - kleiner Ertrag
Deutsche Verkehrs-Zeitung DVZ ; 66 , 72 ; 1-2
2012-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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