Wird eine Ehe geschieden, so führt das in der Regel dazu, dass die von den Ehegatten während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanwartschaften hälftig aufgeteilt werden. Dieser Versorgungsausgleich wurde 2009 dahingehend reformiert, dass nicht mehr alle Anwartschaften in die gesetzliche Rentenversicherung übertragen werden, sondern dass z. B. der Ehegatte eines Arbeitnehmers, für den eine betriebliche Altersversorgung besteht, grundsätzlich einen eigenen Anspruch gegen den jeweiligen Versorgungsträger erwirbt. Der vorliegende Beitrag beschreibt die Folgen der Neuregelung aus der Perspektive einer Unterstützungskasse und befasst sich z. B. mit den jeweiligen Auskunftsansprüchen, dem Vollzug der Teilung, der Übernahme der entstehenden Verwaltungskosten und der Verzinsung der Ansprüche zwischen dem für die Berechnungen maßgeblichen sogenannten Ende der Ehezeit und der rechtskräftigen Entscheidung über den Versorgungsausgleich.


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    Titel :

    Versorgungsausgleich in der Praxis aus Sicht einer Unterstützungskasse


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 65 , 33 ; 1870-1873


    Erscheinungsdatum :

    2012-01-01


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch