Mit der Richtlinie 2007/59/EG "über die Zertifizierung von Triebfahrzeugführern, die Lokomotiven und Züge im Eisenbahnsystem in der Gemeinschaft führen" soll der europaweit anerkannte Europäische Triebfahrzeugführerschein eingeführt werden.Die Vorgaben dieser Richtlinie sollten bis zum 4. Dezember 2009 in nationales Recht umgesetzt werden, doch der Umsetzungsprozess der EU-Richtlinie in Deutschland dauerte anderthalb Jahre länger als geplant und die deutsche Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) trat erst am 7. Mai 2011 in Kraft. Die vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV) als VDV-Schrift 753 herausgegebene Eisenbahnfahrzeug-Führerschein-Richtlinie wird abgelöst; im Übrigen bleibt die VDV-Schrift 753 anwendbar. In einem früheren Beitrag (Bestell-Nr. I1169537) wurde ein Überblick über die TfV gegeben. Im vorliegenden Beitrag werden die Übergangsvorschriften zur Einführung des Fahrberechtigung im Sinne der TfV sowie das Verhältnis zur Erlaubnis im Sinne der VDV-Schrift 753 näher erläutert. Es wird eingegangen auf die Fortgeltung und Umstellung von Erlaubnissen im Sinne der VDV-Schrift 753, auf die Erteilung von Fahrberechtigungen nach der TfV, auf die Erteilung von Erlaubnissen nach der VDV-Schrift 753 sowie auf den Sonderfall "Tf in Ausbildung" und auf die Möglichkeit der Ausstattung eines Lokführers mit zwei Führerscheinen.


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    Titel :

    Triebfahrzeugführerscheinverordnung - der Übergangszeitraum


    Weitere Titelangaben:

    Railway Vehicle Driving Licence Directive - the transitional period



    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    2012-01-01


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch