In den Niederlanden ist ein Streit um die Fahrerlöhne entzündet. Die niederländische Transportfirma Van den Bosch setzt Fahrer aus osteuropäischen Niederlassungen zu dortigen Löhnen in Holland ein. Ein niederländischer Fahrer verdient 14 Euro pro Stunde netto, der Kollege aus Polen nur 3 Euro. Wird ein Fahrer bei einem in den Niederlanden ansässigen Unternehmen beschäftigt, dann müsse dieser auch nach niederländischem Tarifrecht entlohnt werden. Der Firma wird demnach vorgeworfen, den niederländischen Tarifvertrag zu umgehen. Wie dies in Deutschland geregelt wird, damit befasst sich der zweite Artikel. Eine solche Polen-Konstruktion mit Umgehungscharakter dürfte demzufolge auch in Deutschland unwirksam sein. Zwar gilt in Deutschland, anders als in den Niederlanden, werder ein gesetzlicher Mindestlohn für die Transportbranche, noch ist ein Tarifvertrag für das Transportgewerbe als allgemein verbindlich anzuwenden. Doch kennt die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine Sittenwidrigkeitsschwelle und verortet diese bei zwei Dritteln des vergleichbaren Tariflohns. Liegt der Lohn also mehr als ein Drittel unter dem Branchentariflohn, spricht das Gesetz von Lohnwucher.
Theo, wir fahr'n von Lodz/Sind Polen-Konstruktionen eigentlich erlaubt, Herr Anwalt?
In den Niederlanden sorgen Niedriglöhner aus Polen im Fahrerhaus für Streit zwischen Gewerkschaften und Unternehmen/Nur Tarifpartner dürfen Abweichungen vereinbaren
Deutsche Verkehrs-Zeitung DVZ ; 65 , 113 ; 8-9
2011-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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