Die seit 2005 für die Benutzung deutscher Bundesautobahnen durch schwere Lkw erhobene Maut stützte sich zunächst auf das Autobahnmautgesetz (ABMG), das jedoch im Juli 2011 durch das Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) ersetzt wurde. Das hat zur Folge, dass nunmehr auch auf mindestens vierspurigen Bundesstraßen eine Maut erhoben werden kann. Der vorliegende Beitrag beschreibt zunächst die rechtlichen Grundlagen der Mauterhebung - die EG-Richtlinien 1999/62 und 2006/38, das BFStrMG, die Lkw-Maut-Verordnung und die Mauthöheverordnung. Sodann geht er auf verschiedene Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Maut ein, die teilweise bereits gerichtlich geklärt wurden. Dabei handelt es sich z. B. um die rechtliche Einordnung der Maut als Gebühr, die Mautpflichtigkeit in besonderen Fällen (Abschleppfahrzeuge, Fahrschulfahrzeuge, Überführungsfahrten usw.) und die Erstattung der Maut für gebuchte, aber nicht durchgeführte Fahrten.
Neues von der Lkw-Maut
Transportrecht ; 34 , 11/12 ; 416-422
2011-01-01
7 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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