Die EU-Kommission hat in einer EuGH-Klageschrift Deutschland vorgehalten, das erste Eisenbahnpaket nur unzureichend umgesetzt zu haben. Die beschlossenen Schutzvorkehren reichten nicht aus, die Unabhängigkeit von DB Netz bei wettbewerbsrelevanten Entscheidungen zu gewährleisten. Schwerpunktmäßig wurde bemängelt, dass das Leitungsgremium der DB Netz unter nicht klar definierten Bedingungen ernannt werde und daher eine Unabhängigkeit der dort gefassten beschlüsse nicht gewährleistet sei. Außerdem sei DB Netz nicht zur Senkung der Infrastrukturkosten und der Wegeentgelte verpflichtet. Diese und weitere Vorwürfe werden von der DB AG, gestützt durch ein unabhängiges Gutachten, rechtlich angezweifelt.
EU-Kommission will DB-Holding knacken
EuGH-Klageschrift sieht Verstöße gegen erstes Eisenbahnpaket
Deutsche Verkehrs-Zeitung DVZ ; 65 , 20 ; 1
2011-01-01
1 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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