Um Gefahren im Gleisbereich abzuwehren, muss eine Bahnerdung der Oberleitung durchgeführt werden, für die grundsätzlich der Notfallmanager des Eisenbahninfrastrukturunternehmens (EIU) zuständig ist. Dieser kann aber auch entsprechend unterwiesene Mitarbeiter mit der Durchführung einer Bahnerdung beauftragen oder es können auch Einsatzkräfte von Feuerwehren auf freiwilliger Basis im Bahnerden unterwiesen werden. Im Beitrag werden die Voraussetzungen für das Bahnerden durch Einsatzkräfte der Feuerwehr, die Vorgaben der DIN VDE 0132 "Brandbekämpfung und Technische Hilfeleistung im Bereich elektrischer Anlagen" sowie die Erdungsvorrichtung beschrieben und es wird auf die Ausschaltung der Oberleitung (die erste der fünf Sicherheitsregeln) bzw. deren Bestätigung, die Aufhebung der Bahnerdung, die ausschließlich eine Elektrofachkraft für Oberleitungsanlagen (EfK) veranlassen darf sowie auf die Prüfung der Spannungsfreiheit bzw. die Durchführung der Bahnerdung mittels der Oberleitungsspannungsprüfeinrichtung (OLSP) eingegangen, die in der Regel von der Zentralschaltstelle bedient wird.
Bahnerden durch Einsatzkräfte der Feuerwehr
Gefahren im Gleisbereich
Deine Bahn ; 39 , 3 ; 32-36
2011-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Die Bahnerdung der Oberleitung dient dem Schutz der Einsatzkräfte
IuD Bahn | 2006
|Online Contents | 1999
Kraftfahrwesen | 1981
|SLUB | 2010
|