Zur Umsetzung der europäischen Richtlinie 2007/59/EG ist das Sechste Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften am 03.12.2009 in Kraft getreten. Damit konnte eine entsprechende Rechtverordnung erlassen werden, die als Treibfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) im Mai 2011 in Kraft tritt. Dieser liegen die Regelungen der VDV-Schrift 753 zugrunde. Die TfV regelt die Voraussetzungen für die Erteilung eines Triebfahrzeugführerscheins sowie für die Ausstellung einer Zusatzbescheinigung, die der Treibfahrzeugführer mitführen muss. Sie definiert außerdem die Anforderungen an Ausbildung und Prüfung sowie an die Anerkennung von Ausbildungs- und Prüfungsorganisationen sowie von Ärzten und Psychologen. Ferner regelt die Vorschrift die Registerführung der Triebfahrzeugführerscheine und der Zusatzbescheinigungen und beinhaltet Überwachungs- und Kontrollbestimmungen.
Triebfahrzeugführerschein: Die neue Verordnung
Europaweit harmonisierte Anforderungen an Triebfahrzeugführer
Train driver's licence: the new Directive
EI - Der Eisenbahningenieur ; 62 , 5 ; 34-37
2011-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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