Die Prüfung elektrischer Anlagen im Rahmen der Instandhaltung bei der DB Netz AG erfolgt nach DIN VDE 0100 Teil 600 und muss nach den Grundsätzen der DIN-VDE 0105-100, Punkt 5.3.101 wiederholt durchgeführt werden. Weitere zu beachtende Standards sind in diesem Zusammenhang die Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (GUV-V A3) und die Technische Regel für Betriebssicherheit "Befähigte Personen" (TRBS 1203). Besichtigen, Erproben und Messen sind die mindestens durchzuführenden Prüfungsbestandteile. Details zu den Prüfungen legt die Elektrofachkraft auf Basis der Normen fest. Eine Dokumentation der Prüfergebnisse ist sowohl nach der Betriebssicherheitsverordnung als auch nach DIN VDE 105-100 erforderlich; zu ihrer Aufzeichnung dienen die Vordrucke V01 Prüfnachweis, V02 Messprotokoll und V03 Mängelliste. Die Wiederholungsprüfungen der elektrischen Anlagen sind Teil der Unternehmerverantwortung, dienen dem Arbeitsschutz und schaffen Rechtssicherheit im Betrieb.
Wiederkehrende Prüfungen an elektrischen Anlagen bis 1.000 Volt
BahnPraxis E ; 1 ; 10-12
2011-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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