Die im August 2004 erlassene Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wurde im Juli 2010 zum fünften Mal geändert und um einen Paragrafen zur Gefährdungsbeurteilung ergänzt. Dadurch wird das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG, § 5) zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten konkretisiert. Geändert wurde auch die Frist zur Erarbeitung von Arbeitsstättenregeln, es wurde der § 9 "Ordnungswidrigkeiten und Straftaten" sowie die Vorschrift zu Sitzgelegenheiten aufgenommen, die Vorschrift zu Notausgängen konkretisiert und die Lärmschutzregelung angepasst. Der Beitrag gibt einen Überblick über die aktuellen Änderungen der ArbStättV. Durch die Änderungen in der ArbStättV wird den Arbeitgebern die Anwendung der ArbStättV in der betrieblichen Praxis erleichtert.


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    Titel :

    Arbeitsschutzverordnung geändert


    Untertitel :

    Ergänzungen, Änderungen und Korrekturen


    Beteiligte:
    Doll, Wolfgang (Autor:in)

    Erschienen in:

    EUKDialog ; 1 ; 6-10


    Erscheinungsdatum :

    2011-01-01


    Format / Umfang :

    5 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch