Die gesetzgeberische Entwicklung der letzten zehn Jahre auf dem Gebiet der Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr konnte mit dem Inkrafttreten der EG-Verordnung 1371/2007 über Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (Fahrgastrechte-Verordnung)und dem seit 29.7.2009 gültigen deutschen Gesetz vom 26.5.2009 zur Anpassung eisenbahnrechtlicher Vorschriften an die EG-Verordnung 1371/2007 (Fahrgastreche-Gesetz) abgeschlossen werden. Komplizierte Verknüpfungen dieser Verordnungen bestehen zu völkerrechtlichen und anderen nationalen Rechtsnormen, die sich auch den Bereich der Fahrgastrechte betreffen. Der Autor beschäftigt sich nur mit den zivilrechtlichen Normen, aufgrund derer ein Fahrgast Rechte gegenüber Eisenbahnunternehmen geltend machen kann. Die Regelungen über die Versicherungspflicht der Eisenbahnen oder über die vorzuhaltenden Buchungssysteme gehören nicht in den Bereich der Fahrgastrechte im o. g. Sinne. Die besonders wichtigen Rechte bei Verletzung von Leben oder Gesundheit und der Rechte der Reisenden bei Verspätungen sowie die Durchsetzung von Fahrgastrechten stehen im Fokus der vorliegenden Abhandlung. Am 1.12.2009 hat die von Eisenbahnen und Busverkehrsunternehmen gegründete unabhängige Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) ihre Tätigkeit aufgenommen.
Neue Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr
Transportrecht ; 34 , 1 ; 10-16
2011-01-01
7 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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