Das Land Rheinland-Pfalz hat dem Bundesrat im November 2009 einen Verordnungsentwurf zur Einführung lärmabhängiger Trassenpreise im Schienengüterverkehr vorgelegt, der am 24. September 2010 genehmigt wurde. Je nach Lärmentwicklung der Güterwagen sollen die Preise für die Nutzung der Schienenstrecken in Form eines Bonussystems festgelegt werden. Dadurch sollen wirtschaftliche Anreize für die Umrüstung der Waggons auf lärmarme Techniken geschaffen werden. Im Beitrag werden zunächst Anlass und Zielsetzung des Verordnungsentwurfs sowie die neuen Regelungen des Bonussystems, die in § 21 EIBV (Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung) eingeführt werden, beschrieben. Es werden weiter das Bonus- und Antragsverfahren für die Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), die Höhe des Gesamterlöses, die Erfassung der Fahrzeugkennwerte im Fahrzeugregister, der Abzug direkter Beihilfen sowie weitere Aspekte erläutert und das Bonussystem anhand einer überschlägigen Modellrechnung veranschaulicht. Abschließend wird auf die weitere Entwicklung eingegangen.
Bonus für leise Güterwagen
A bonus for gentle freight car
Güterbahnen ; 9 , 4 ; 16-23
2010-01-01
8 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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Die Güterwagen der Zukunft sind leise und wettbewerbsfähig
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