Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) soll die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten schützen und fordert daher in ihrem Anhang auch eine "gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur". Was das im Einzelnen bedeutet, ergibt sich aus der neuen Technischen Regel für Arbeitsstätten "Raumtemperatur ASR A3.5", die am 23. Juni 2010 an die Stelle der bisherigen Arbeitsstättenrichtlinie "ASR 6 Raumtemperaturen" getreten ist. Der vorliegende Beitrag beschreibt zunächst, für welche Räume die neue ASR gilt und wie die Temperaturmessungen durchzuführen sind. Nach einer kurzen Anmerkung zu den Mindesttemperaturen befasst er sich sodann vor allem mit den verschiedenen Regelungen zum Hitzeschutz. So soll z. B. die Raumtemperatur grundsätzlich 26 Grad nicht überschreiten, doch müssen erst bei mehr als 30 Grad zwingend Schutzmaßnahmen ergriffen werden, und Räume mit Temperaturen über 35 Grad sind schließlich nur noch unter engen Voraussetzungen als Arbeitsräume geeignet.
Raumtemperaturen am Arbeitsplatz
Der Betrieb ; 63 , 29 ; 1588-1589
2010-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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