Wie zu erwarten war, ist der Entwurf zur neuen Eisenbahn-Kreuzungsverordnung (EKVO) im Begutachtungsverfahren auf breite Ablehnung gestoßen. Für massive Kritik am Entwurf sorgt insbesondere die Vorgabe, dass die bisher nur durch Abgabe akustischer Signale gesicherten Eisenbahnkreuzungen (EK) künftig durch teure Lichtzeichen- bzw. Schrankenanlagen technisch gesichert werden müssen. Nach dem Eisenbahngesetz müssen die Kosten jeweils zur Hälfte das Eisenbahnunternehmen und der Straßenerhalter übernehmen. Besonders scharfe Kritik übte der mit dem Verordnungsentwurf überfallene Österreichische Gemeindebund. Die Mehrzahl der von der Nachrüstung betroffenen EK befindet sich auf Gemeindestraßen, wofür die ohnehin meist verschuldeten Kommunen einen großen Anteil (geschätzte Aufwendungen: 2 Milliarden Euro) tragen müssten. Allein auf den 28 mit dem Land Niederösterreich zur Übernahme vereinbarten und zum Großteil nicht mehr befahrenen Strecken von 620 km Länge befinden sich insgesamt 1532 EK. Und für Nebenbahnen und Anschlussbahnen würde es das "Aus" bedeuten. Der Beitrag fasst die Kritikpunkte der Gegner des Entwurfs zusammen.
Totale Ablehnung der neuen Eisenbahn-Kreuzungsverordnung
Eisenbahn Österreich ; 5 ; 258-259
2010-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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