Reisendeninformation ist eine Serviceleistung der DB AG, die in den Verkehrsstationen ausschließlich von DB Station&Service AG als EIU der DB AG selbstverpflichtend wahrgenommen wird. Die Durchführung der akustischen Reisendeninformation ist in der neu herausgegebenen Richtlinie 508 (1. April 2009) festgelegt. Im Gegensatz zu dieser freiwilligen Informationsansage ist die DB Station&Service AG laut EBO dazu verpflichtet, die Beschaffenheit von Bahnanlagen gemäß den Anforderungen an Sicherheit und Ordnung zu gestalten und zu erhalten. Dazu gehören u. a. die akustischen Warnungen der Reisenden am Bahnsteig vor durchfahrenden Zügen. In der Richtlinie 513 "Personenbahnhöfe betreiben" sind Bedingungen und Form für diese akustischen Reisendenwarnung festgelegt. Der Beitrag beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit der konkreten Durchführung und den Inhalten von akustischen Reisendenwarnungen, wie sie in den einzelnen Modulen der Ril 513 beschrieben sind.


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    Titel :

    Reisendeninformation und Reisendenwarnung bei der DB AG


    Untertitel :

    Warnen oder informieren?


    Beteiligte:
    Göttlich, Carsten (Autor:in) / Laue, Mike (Autor:in)

    Erschienen in:

    BahnPraxi ; 1 ; 5-6


    Erscheinungsdatum :

    2010-01-01


    Format / Umfang :

    2 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch