Bei der Umsetzung der EG Verordnung 1371/2007 in nationales Recht durch das "Gesetz zur Anpassung eisenbahnrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr" (kurz Fahrgastrechtegesetz) hat der Gesetzgeber den Fahrgästen das Recht eingeräumt, sich bei Streitigkeiten an eine geeignete Schlichtungsstelle zu wenden. In der Gesetzesbegründung (Drs. 16/11607 (neu) vom 15.01.2009) weist der Gesetzgeber auf die Schlichtungsstelle Nahverkehr mit Sitz in Düsseldorf hin. Das Instrument "Schlichtungsstelle Nahverkehr" hat sich in NRW etabliert und gezeigt, dass eine solche Einrichtung notwendig ist: seit 2001 dokumentieren mehr als 21500 Verbraucherbeschwerden allein aus NRW großen Bedarf. Das Team setzt sich derzeit aus vier Mitarbeiterinnen sowie der Projektleitung zusammen.
Reginale Streitschlichtung im ÖPNV hat Zukunft
Nahverkehrs-praxi ; 58 , 3 ; 40-41
2010-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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