Die neue Allgemeinverfügung über das Melden gefährlicher Ereignisse im Eisenbahnbetrieb gilt für den Bereich der Eisenbahninfrastrukturen der Eisenbahnen des Bundes und für nichtbundeseigene Eisenbahninfrastrukturen, die der Eisenbahnaufsicht des Bundes gemäß AEG unterliegen. Sie tritt am 01. Januar 2010 in Kraft und wurde von der Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes (EUB) beim EBA erlassen. Mit der neuen Verfügung wird die in § 2 Abs. 3 der Eisenbahn-Unfalluntersuchungsverordnung (EUV) normierte Meldepflicht konkretisiert und die zu meldenden gefährlichen Ereignisse definiert. Zu den gefährlichen Ereignissen in diesem Sinne gehören u. a. Kollisionen, Entgleisungen, Personenunfälle und Bahnübergangsunfälle. Die Meldeverfahren werden in der Verfügung erläutert und festgelegt.
Allgemeinverfügung der Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes über das Melden gefährlicher Ereignisse im Eisenbahnbetrieb
Nr. 2
Verkehrsblatt ; 64 , 1 ; 2-8
2010-01-01
7 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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SLUB | 1948
|IuD Bahn | 2012
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