Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied mit Urteil vom 22. September 2009, dass DB Netz AG nicht nur die zum Fahrplanwechsel 2004/05 eingeführten Sondertrassenzuschläge und die zum Fahrplanwechsel 2007/08 eingeführten 2,5-fachen Stornierungsentgelterhöhungen sondern auch die Zinsen auf die unrechtmäßig erhobenen Entgelte zurückzuerstatten. Die Entscheidungen sind rechtskräftig und stärken die Position insbesondere kleinerer EVUs. Die Rückzahlung der Sondertrassenzuschläge und der erhöhten Stornierungsentgelte konnte bereits vorher aufgrund von Urteilen anderer Gerichte gefordert werden, neu ist das Recht auf Rückforderung der mit diesen Beträgen erwirtschafteten "Sparzinsen", wobei von einer zinsbringenden Anlage der Beträge durch DB Netz ausgegangen wird.


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    Titel :

    Zinsen sind herauszugeben


    Untertitel :

    DB Netz muss "Nutzungen" aus zu Unrecht erhobenen Forderungen erstatten


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    2009-01-01


    Format / Umfang :

    1 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch