In Teil 1 (Bestellnummer I0965409) stellt der Autor die grundlegenden Voraussetzungen für die Konstruktion sicherer Maschinen zusammen. Im vorliegenden Teil 2 beschreibt er die weiteren Schritte, um das CE-Zeichen zu erlangen. Das Zertifizierungsverfahren bis zum CE-Zeichen besteht aus einer Vielzahl von einzelnen Schritten, die jeweils folgerichtig aufeinander aufbauen: Entwicklung und Konstruktion einer Maschine, Richtlinien- und Normenrecherche, Risikoanalyse durchführen, Schutzmaßnahmen vorsehen, Risikobeurteilung durchführen, Prüfergebnisse zusammenstellen, Betriebsanleitung, Konformitätserklärung, Nachweisdokumentation, CE-Zeichen. Die neue MRL 2006/42/EG ist ab dem 29. Dezember 2009 ohne Übergangsfrist anzuwenden.
Sichere Maschinen in Europa - die neue EG-Maschinenrichtlinie (Teil 2)
Konstruktion ; 61 , 6 ; 50-53
2009-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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