Die Entgleisung eines Wagens des ausfahrenden ICE 518 im Kölner Hbf am 9. Juli 2008 aufgrund eines Achsbruchs hatte zur Folge, dass die Prüfintervalle vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) drastisch gesenkt wurden. Die Radsatzwellen der Neigezüge ICE-T müssen z.B. alle 30 000 km überprüft werden; früher betrug die Laufleistung zwischen zwei "Schallungen" 300 000 km beim ICE 3 und 240 000 km bei den ICE-T. Dadurch musste die Kapazität in den Werkstätten entsprechend gesteigert und neue Fachkräfte (z.B. Ultraschallprüfer) ausgebildet werden. Prüfeinrichtungen befinden sich in den ICE-Werken München, Frankfurt/M und Dortmund, für den ICE-T auch in Berlin-Rummelsburg. Die Ultraschallprüfung wird mit der Unterflurprüfeinrichtung UFPE (für die Radsätze) und dem Hohlwellenprüfstand HPS (für die Achsen) durchgeführt und im Beitrag näher beschrieben.


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    Titel :

    Gesenkte Schallgrenze


    Untertitel :

    Riss in der Radsatzwelle



    Erschienen in:

    Eisenbahn Magazin ; 47 , 4 ; 64-65


    Erscheinungsdatum :

    2009-01-01


    Format / Umfang :

    2 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch