Die Entgleisung eines Wagens des ausfahrenden ICE 518 im Kölner Hbf am 9. Juli 2008 aufgrund eines Achsbruchs hatte zur Folge, dass die Prüfintervalle vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) drastisch gesenkt wurden. Die Radsatzwellen der Neigezüge ICE-T müssen z.B. alle 30 000 km überprüft werden; früher betrug die Laufleistung zwischen zwei "Schallungen" 300 000 km beim ICE 3 und 240 000 km bei den ICE-T. Dadurch musste die Kapazität in den Werkstätten entsprechend gesteigert und neue Fachkräfte (z.B. Ultraschallprüfer) ausgebildet werden. Prüfeinrichtungen befinden sich in den ICE-Werken München, Frankfurt/M und Dortmund, für den ICE-T auch in Berlin-Rummelsburg. Die Ultraschallprüfung wird mit der Unterflurprüfeinrichtung UFPE (für die Radsätze) und dem Hohlwellenprüfstand HPS (für die Achsen) durchgeführt und im Beitrag näher beschrieben.
Gesenkte Schallgrenze
Riss in der Radsatzwelle
Eisenbahn Magazin ; 47 , 4 ; 64-65
2009-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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