Viele Unternehmen führen heutzutage eigene Ermittlungen durch, wenn der Verdacht besteht, dass ein Mitarbeiter eine Straftat begangen hat. Dabei sind jedoch insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu beachten, so dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten nur zulässig ist, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind oder der Betroffene einwilligt. Die zum 1. September 2009 in Kraft tretende Änderung des BDSG führt zudem dazu, dass dies auch dann gilt, wenn die Daten nicht automatisiert erhoben werden, so dass schon für die Datenerhebung durch eine persönliche Befragung des Arbeitnehmers sowie für die spätere Nutzung, Verarbeitung und Übermittlung der so gewonnenen Daten eine Rechtsgrundlage erforderlich ist. Weitere datenschutzrechtliche Probleme ergeben sich schließlich bei der Auswertung von geschäftlichen Unterlagen und E-Mail-Accounts.
Datenschutzrechtliche Probleme unternehmensinterner Ermittlungen
Der Betrieb ; 62 , 33 ; 1747-1754
2009-01-01
8 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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