Die Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft bzw. die Geschäftsführer einer GmbH sind gemeinsam für die Geschäftsleitung verantwortlich und haften daher für etwaige Pflichtverletzungen grundsätzlich als Gesamtschuldner. Eine gewisse Risikoreduzierung lässt sich dadurch erreichen, dass bestimmte Pflichten delegiert werden, wobei die horizontale Delegation (an andere Mitglieder der Geschäftsleitung) von der vertikalen (an nachgeordnete Mitarbeiter) und der externen (an unternehmensfremde Personen) zu unterscheiden ist. Allerdings haften die Geschäftsleiter auch für die notwendige Sorgfalt bei der Auswahl, Instruktion und Überwachung der Delegatare.


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    Titel :

    Managerhaftung - Risikominimierung durch Delegation?


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 62 , 14 ; 722-726


    Erscheinungsdatum :

    2009-01-01


    Format / Umfang :

    5 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch





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