Ab 2007 sollten Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort steuerlich grundsätzlich unbeachtlich sein, wobei allerdings eine Ausnahme für so genannte "Fernpendler" vorgesehen war. Im Dezember 2008 erklärte das Bundesverfassungsgericht diese Neuregelung für verfassungswidrig, so dass Selbstständige und Arbeitnehmer nun wieder ab dem ersten Kilometer Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten in Höhe von 0,30 Euro geltend machen können. Der vorliegende Beitrag befasst sich unter anderem mit der Berechnung der Entfernung, den Besonderheiten bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und der Besteuerung von Fahrtkostenzuschüssen des Arbeitgebers.
Das Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale
Der Betrieb ; 62 , 15 ; 753-755
2009-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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