Corporate Social Responsibility (CSR) in Unternehmen bedeutet, dass soziale Belange und Umweltbelange auf freiwilliger Basis im Unternehmenskonzept berücksichtigt werden. Zunehmend werden auch Arbeitnehmervertreter/innen in Betriebsräten und mitbestimmten Aufsichtsräten zur Gestaltung von CRS-Regelungen herangezogen. Der Beitrag beschreibt die Bedeutung von CSR für Unternehmen und Beschäftigte, die Unterschiede zwischen CRS und Mitbestimmung und das Spannungsverhältnis, das sich daraus ergibt und geht auf die Chancen und Risiken ein, die sich aus Sicht der Interessenvertretungen im praktischen Umgang mit CRS-Konzepten abzeichnen. Es werden außerdem die Anforderungen der gewerkschaftlichen Mitbestimmungspolitik an die CRS-Strategien beschrieben. National operierende Unternehmen sollten darauf achten, die Interessenvertretungen und die Gewerkschaften frühzeitig in den CRS-Prozess einzubinden.
Corporate Social Responsibility
Anforderungen aus Sicht gewerkschaftlicher Mitbestimmungspolitik
Arbeitsrecht im Betrieb ; 30 , 6 ; 334-338
2009-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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