Ziel einer Liberalisierung des Eisenbahnmarktes bzw. eines grenzenlosen europäischen Eisenbahnverkehrs sind einheitliche Sicherheitsstandards. Doch die unterschiedlichen technischen und betrieblichen Konzepte der verschiedenen nationalen Eisenbahnsysteme sind ein Hindernis für die Liberalisierung und blockieren den grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr. Die Europäische Union hat deshalb im Zuge einer Harmonisierung zusammen mit dem Europäischen Parlament im Jahr 2004 die EG-Sicherheitsrichtlinie 2004/49/EG in Kraft gesetzt. Der Beitrag erläutert die Richtlinie, die in sieben Kapitel gegliedert ist und insgesamt 35 Artikel umfasst. Dabei geht es hauptsächlich um gemeinsame Sicherheitsindikatoren (Common safety indicators, CSI), gemeinsame Sicherheitsmethoden (Common safety methods, CSM), gemeinsame Sicherheitsziele (Common safety targets, CST) sowie um die Einführung eines Sicherheitsmanagementsystems (SMS). Weiter werden die europäischen Bewertungskriterien zur Ausgestaltung des SMS, die Umsetzung der Sicherheitsrichtlinie in nationales Recht - exemplarisch für Deutschland und Österreich - sowie die Erforderlichkeit einer Sicherheitsbescheinigung (Teil A und B) beschrieben.
Mehr Wettbewerb auf der Schiene? Aber sicher!
Die Sicherheitsrichtlinie als Basis eines grenzenlosen europäischen Eisenbahnverkehrs mit einheitlichen Sicherheitsstandard
Deine Bahn ; 37 , 5 ; 22-29
2009-01-01
8 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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